Der Verein führt den Namen "Freunde des Hegau-Gymnasiums e.V:".
Er hat seinen Sitz in Singen und ist rechtsfähig durch Eintragung in das Vereinsregister beim Amtsgericht Singen.
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
Zweck des Vereins ist es, das Hegau-Gymnasium und seine Schüler durch ideelle und materielle Unterstützung zu fördern.
Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch
Pflege der Beziehungen zum Schulträger und Vertretung der Interessen der Schule in der Öffentlichkeit,
Förderung der Elternarbeit auf dem Gebiet des Schulwesens sowie Pflege der Beziehungen zwischen Schülern, Eltern, Lehrern und Ehemaligen,
Förderung schulischer Arbeitsgemeinschaften und anderer Veranstaltungen der Schule mit erzieherischer Zielsetzung,
Gewährung von Beihilfen für die Beschaffung wissenschaftlicher und künstlerischer Unterrichtsmittel,
Unterstützung bedürftiger Schüler in besonderen Fällen.
Mitglied können alle natürlichen und juristischen Personen werden, die sich der Schule verbunden fühlen, insbesondere Schüler, Eltern, Lehrer und Ehemalige.
Schriftliche Anmeldungen nehmen der Schriftführer des Vereins und das Schulsekretariat entgegen. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.
Die Mitgliedschaft endet durch
Tod des Mitgliedes,
schriftliche Austrittserklärung gegenüber dem Vorstand,
Ausschluss.
Ein Mitglied kann durch Vorstandsbeschluss ausgeschlossen werden, wenn es in erheblicher Weise gegen die Interessen des Vereins handelt oder das Ansehen des Vereins schädigt oder mit seinen Beiträgen zwei Jahre im Rückstand bleibt.
Jedes Mitglied entrichtet einen Beitrag von jährlich Euro 12,50 für Erwachsene, Euro 18,50 für Ehepaare, Euro 3.— für Schüler und Euro 30.— für juristische Personen.
Der Beitrag ist für das Geschäftsjahr bis spätestens 15. Februar auf das Konto des Vereins zu überweisen. Wer während des laufenden Geschäftsjahres Mitglied wird, muss seinen Beitrag für das laufende Jahr bis spätestens sechs Wochen nach seiner Beitrittserklärung überwiesen haben.
Die Einkünfte des Vereins bestehen aus
Mitgliedsbeiträgen,
Geld- und Sachspenden,
Erträgen aus dem Vereinsvermögen,
Einnahmen aus Veranstaltungen.
Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
Die Organe des Vereins sind
die Mitgliederversammlung,
der Vorstand.
Die Mitgliederversammlung tritt mindestens einmal im Jahr möglichst zu Beginn des Geschäftsjahres zusammen.
Die Mitglieder sind spätestens zwei Wochen vorher durch den Ersten Vorsitzenden schriftlich unter Angabe der Tagesordnung einzuladen.
Auf Verlangen von mindestens einem Zehntel der Mitglieder ist eine Mitgliederversammlung innerhalb von vier Wochen durchzuführen.
Die Mitgliederversammlung hat folgende Aufgaben:
Entgegennahme des jährlichen Rechenschaftsberichtes und Entlastung des Vorstandes,
Aussprache über geplante Vorhaben und Billigung des Finanzplanes für das kommende Geschäftsjahr sowie Bestellung von zwei Rechnungsprüfern,
Wahl des Vorstandes alle zwei Jahre.
Speziell zur Durchführung dieser Zwecke ist die Mitgliederversammlung als Hauptversammlung durchzuführen.
Den Vorsitz in der Mitgliederversammlung hat der Erste bzw. der Zweite Vorsitzende.
Die Mitgliederversammlung fasst Beschlüsse mit der einfachen Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder.
Bei Satzungsänderungen, die in der Einladung anzukündigen sind, ist eine Zweidrittelmehrheit der anwesenden Stimmen erforderlich.
Die unter § 2, Abs.3 aufgeführten Zwecke des Vereins können durch einfachen Beschluss einer Mitgliederversammlung im Rahmen der steuerbegünstigten Zwecke erforderlichenfalls erweitert oder beschränkt werden, ohne dass es dazu einer Satzungsänderung bedarf.
Über alle Mitgliederversammlungen und Vorstandssitzungen ist ein Protokoll anzufertigen, das vom Vorsitzenden und vom Schriftführer unterzeichnet sein muss.
Jedes Mitglied hat das Recht, jederzeit die Protokolle beim Ersten oder Zweiten Vorsitzenden oder beim Schriftführer einzusehen.
Die Protokolle der letzten Mitgliederversammlung und der seitherigen Vorstandssitzungen sind zu Beginn jeder Mitgliederversammlung zur Einsichtnahme aufzulegen.
Wahlberechtigt ist jedes Mitglied, welches sein sechzehntes Lebensjahr vollendet hat.
Der Vorstand besteht aus dem
Ersten Vorsitzenden,
Zweiten Vorsitzenden,
Schriftführer,
Kassierer und
drei Beisitzern.
Der Schulleiter bzw. sein Stellvertreter und der Elternbeiratsvorsitzende gehören dem Vorstand kraft ihres Amtes an. Sie haben jedoch kein Stimmrecht.
Im Vorstand sollen Eltern, Lehrer, Schüler, Ehemalige und Freunde der Schule vertreten sein.
Die sieben stimmberechtigten Vorstandsmitglieder werden von der Hauptversammlung für eine zweijährige Amtszeit gewählt.
Der Erste und der zweite Vorsitzende vertreten jeweils einzeln den Verein gerichtlich und außergerichtlich.
Die Tätigkeit des Vorstandes ist ehrenamtlich.
Vorstandsbeschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst.
Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte des Vereins.
Er ist für die Verwaltung der Vereinsmittel zuständig und für ihre Verwendung verantwortlich.
Die Auflösung kann nur durch eine Mitgliederversammlung mit der in § 6, Abs.4 für eine Satzungsänderung geforderten Mehrheit beschlossen werden.
Dabei ist zusätzlich Voraussetzung, dass mindestens die Hälfte der eingeschriebenen Mitglieder anwesend sein muss.
Bei der Auflösung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes fällt das Vermögen des Vereins an die Stadt Singen unter der Auflage, die Mittel für Einrichtungen des Hegau-Gymnasiums zu verwenden.
Die Mitgliederversammlung wählt für die Abwicklung der Auflösung auf Vorschlag des Vorstandes zwei Liquidatoren.
Singen, den 11. März 1993
§ 4. Abs.1 geändert am 27. Jun. 2001, tritt in Kraft zum 01.01.2002
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Der Erste Vorsitzende: |
Der Zweite Vorsitzende: |
Der Schriftführer:
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gez. Heide Grüntker |
gez. Michael Vollmer |
gez. Peter Wielandt |